Auffälligkeit einordnen
Wir unterscheiden zwischen kontrollbedürftiger Entwicklung und einem Befund, der frühes Eingreifen erfordert.
Ungünstige Entwicklung früh unterbrechen
Eine interzeptive kieferorthopädische Behandlung setzt früh an, wenn sich eine ausgeprägte Fehlentwicklung bereits im Milch- oder frühen Wechselgebiss abzeichnet. Ziel ist nicht die vollständige Zahnkorrektur, sondern ein klar begrenztes Problem rechtzeitig zu entschärfen und günstigere Voraussetzungen für die weitere Entwicklung zu schaffen.
Behandlungsbedarf kann beispielsweise bei einem ausgeprägten Kreuzbiss, offenem Biss, deutlich vorstehenden oberen Schneidezähnen, Platzverlust nach frühem Milchzahnverlust oder bei schädigenden Gewohnheiten bestehen. Auch eine funktionell bedingte Verschiebung des Unterkiefers kann ein Grund sein, frühzeitig einzugreifen. Nicht jede Auffälligkeit muss jedoch sofort behandelt werden. Entscheidend ist, ob durch eine frühe Maßnahme eine ungünstige Entwicklung sinnvoll beeinflusst werden kann. Andernfalls beobachten wir die weitere Entwicklung zunächst.
In der Kieferorthopädie am KAP prüfen wir Zahnwechsel, Wachstum, Bisslage, Mundfunktion und mögliche Ursachen. Wenn eine frühe Maßnahme sinnvoll ist, wählen wir ein möglichst überschaubares Vorgehen und erklären Eltern und Kind das konkrete Ziel. Eine spätere reguläre Behandlung kann dennoch notwendig werden.
Rechtzeitig und zurückhaltend handeln
Wir unterscheiden zwischen kontrollbedürftiger Entwicklung und einem Befund, der frühes Eingreifen erfordert.
Je nach Befund kann eine zeitlich begrenzte kieferorthopädische Apparatur, das Abgewöhnen einer schädigenden Gewohnheit oder eine andere gezielte Maßnahme sinnvoll sein.
Nach Abschluss kontrollieren wir Zahnwechsel und Wachstum und planen spätere Schritte nur bei Bedarf.
Das richtet sich nach dem Befund, nicht nach einem festen Alter. Manche ausgeprägten Fehlstellungen können bereits im Milch- oder frühen Wechselgebiss behandelt werden.
Nein. Sie verfolgt ein begrenztes Ziel und kann die Ausgangslage verbessern. Eine spätere Korrektur der bleibenden Zähne kann trotzdem erforderlich sein.
Langes Daumenlutschen, ein auffälliges Schluckmuster oder dauerhafte Mundatmung können die Entwicklung beeinflussen. Bei Bedarf beziehen wir weitere Fachrichtungen ein.
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